28.07.2022 Die Republik

Neutralität – quo vadis?

Zur Person:

Sabina König

1955 hat sich Österreich zur „immerwährenden Neutralität“ verpflichtet. Angesichts des Krieges in Europa ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich über die Bedeutung und die mögliche Ausgestaltung dieser Neutralität Gedanken zu machen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges ist Finnland neutral. Angesichts der Bedrohung durch Russland hat das Land nun eine NATO-Mitgliedschaft beantragt. Drei Viertel der Finninnen und Finnen hatten sich zuletzt in einer Umfrage für einen Beitritt ausgesprochen. Auch Schweden hat sich zu diesem Schritt entschlossen. Ganz anders das Stimmungsbild in Österreich: Die Neutralität scheint hierzulande beliebter zu sein als je zuvor. Ein NATO-Beitritt wird nur von 14 Prozent der Bevölkerung befürwortet. Die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher (52 Prozent) ist der Ansicht, dass die Neutralität unserem Land sogar Schutz biete. Das geht aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie und Datenanalyse (IFDD) hervor, die im Auftrag der APA anlässlich des Europatages am 9. Mai durchgeführt wurde. Was bedeutet das Neutralitätskonzept, das Österreich gewählt hat, in rechtlicher und politischer Hinsicht? Und wie kann Neutralität heute zeitgemäß definiert werden?

Das österreichische Exemplar der Staatsvertrages mit den Unterschriften.

Staatsvertrag. Mit dem 1955 unterzeichneten Vertrag wurde die Souveränität Österreichs wiederhergestellt. Die Neutralität war nicht Teil des Vertrags, aber Vorbedingung der Sowjetunion, damit es dazu kommen konnte. ©Gindl, Barbara/APA/picturedesk.com

Immerwährend neutral

Die österreichische Neutralität hat ihre Grundlage im Neutralitätsgesetz: Dieses hält fest, dass Österreich seine immerwährende Neutralität freiwillig erklärt hat und sie aufrechterhalten und verteidigen wird. Österreich wird keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen. Jede Form der militärischen Unterstützung von Konfliktparteien ist dem Staat untersagt, wirtschaftliche und diplomatische Verbindungen sind hingegen möglich.
Das Neutralitätsgesetz ist ein rein innerstaatlicher Akt, und doch hat die österreichische Neutralität auch eine völkerrechtliche Dimension: Denn die Republik Österreich hat jenen Staaten, mit denen sie diplomatische Beziehungen pflegt, ihre Neutralität offiziell kundgetan.

Bekenntnis. Seit 26. Oktober 1955 ist das freiwillige Bekenntnis zur „immerwährenden Neutralität“ in der österreichischen Bundesverfassung verankert. ©Votava/brandstetter images/picturedesk.com

Voraussetzung für Staatsvertrag

Österreichs Neutralität geht zurück auf das Jahr 1955: Sie war eine politische Bedingung für die Wiedererlangung der Souveränität, ohne sie wäre der Staatsvertrag nicht zustande gekommen. „Die Sowjetunion erhoffte sich, mit Österreich nach dem Vorbild der Schweiz einen neutralen Keil in die NATO treiben zu können“, erklärt Martin Senn, Assoziierter Professor für Internationale Beziehungen am Institut für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck. Wie sich diese Neutralität definiert, dazu gab es vonseiten der Besatzungsmächte nur wenige Vorgaben: Sie sollte durch Österreich erklärt werden, permanent sein und militärisch verteidigt werden. Die Neutralität ist auch keines der Grundprinzipien der Bundesverfassung. Das heißt, wir könnten sie auch jederzeit ohne Volksabstimmung modifizieren oder ablegen. Um das Gesetz zu ändern, bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat
und Bundesrat.

„Die Sowjetunion erhoffte sich, mit Österreich einen neutralen Keil in die NATO treiben zu können.“

Martin Senn, Professor an der Uni Innsbruck

Konzept im Wandel

Österreichs Neutralität ist wandelbar: Sie hat sich über die Jahre wesentlich verändert und sich von ihrem Schweizer Vorbild entfernt. Erstmals geschah dies mit dem Beitritt zur UNO: Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes legte sich Österreich dann dahingehend fest, die Solidaritätspflichten im Rahmen der Vereinten Nationen über die Neutralitätspflichten zu stellen. Die Beteiligung an den Sanktionen gegen den Irak in den 1990er Jahren war laut Senn daher der zweite wesentliche Wendepunkt. Und schließlich hat sich Österreich mit dem EU-Beitritt dazu verpflichtet, an der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas mitzuwirken.

Mehr als eine Willenserklärung

In Europa sind neben Österreich auch Finnland, Irland, Schweden und die Schweiz neutrale Staaten, außerdem sind Bosnien und Herzegowina, Malta, Serbien sowie Zypern bündnisfrei. In jedem dieser Staaten ist Neutralität anders entstanden und geregelt. Bei der finnischen und der schwedischen Neutralität handelt es sich lediglich um eine politische Willensbekundung, während Österreich seine Neutralität per Gesetz in Rechtsform gegossen hat. Damit Österreich sich mit der Ukraine solidarisch zeigen konnte, brauchte es auf EU-Ebene einen konkreten Beschluss des Rates. Insbesondere der Transit von Militärausrüstung und Soldaten in die Ukraine oder die Gestattung von Überflügen zu militärischen Zwecken wären neutralitätsrechtlich sonst nicht zulässig gewesen.

„Für die langfristige Konfliktbearbeitung macht es Sinn, die Kapazitäten auf Ebene der internationalen Organisationen auszubauen.“

Thomas Roithner, Friedensforscher an der Uni Wien

Investitionen in Landesverteidigung

Auch wenn ein NATO-Beitritt für Österreich kein Thema ist: Der Krieg in der Ukraine hat die Diskussion über die Landesverteidigung neu entfacht. Expertinnen und Experten sind sich einig: Anders als die Schweiz wäre Österreich im Fall eines militärischen Angriffs wohl kaum in der Lage, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Dabei geht aus dem Neutralitätsgesetz die Verpflichtung hervor, die Neutralität „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln“ zu verteidigen. Wie soll sich Österreich als neutrales Land also in der aktuellen Situation verhalten? Die politische Antwort lautet derzeit Aufrüstung: Das Bundesministerium für Landesverteidigung fordert einen milliardenschweren „Neutralitätsfonds“, um den Investitionsstau der vergangenen Jahrzehnte abzubauen.

Mit allen Mitteln. Im Gesetz über die immerwährende Neutralität ist auch verankert, dass diese „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln“ zu verteidigen ist. Was bedeutet das aber für die finanzielle Ausstattung des Bundesheeres? © BMLV/OTS

Grundsatzfragen klären

Ein Vorgehen, dessen Sinnhaftigkeit Martin Senn bezweifelt: Österreich müsse sich zunächst die Frage stellen, für welche Aufgaben das Bundesheer verwendet werden soll. Die Ausgaben würden dann daraus folgen. Vor allem müsse man sich die Grundsatzfrage stellen, wie sich Österreich angesichts eines militärischen Angriffs auf einen anderen EU-Staat verhalten würde, so der Forscher. „Welchen Beitrag wollen wir im Rahmen der europäischen Solidarität leisten? Wollen wir an Kampfeinsätzen mitwirken? Oder uns auf die im EU-Vertrag festgelegte ‚Irische Klausel‘ berufen, die es uns ermöglicht, uns aufgrund unserer Neutralität zu enthalten? Dann sind wir allerdings wirklich sicherheitspolitische Trittbrettfahrer“, gibt er zu bedenken. Dass die Politik die Debatte über die Neutralität scheut, ist laut Senn nachvollziehbar, genießt diese doch in der Bevölkerung eine hohe Beliebtheit. Werde diese Diskussion aber nicht geführt, vergebe man auch die Chance, die Neutralität sinnstiftend auszugestalten, so der Experte.

Mittel neu denken

Die Neutralität eröffnet Österreich auch andere Möglichkeiten: Neutrale Staaten sichern ihre souveräne Existenz nicht ausschließlich durch Verteidigung ab, sondern auch durch einen Mehrwert für andere Staaten. So konnte Österreich seine neutrale Stellung innerhalb Europas in der Vergangenheit durchaus positiv nutzen, etwa um internationale Organisationen und Konferenzen im Land anzusiedeln. Thomas Roithner, Friedensforscher an der Uni Wien, plädiert für ein Sicherheitsverständnis, das auf inkludierenden Institutionen und demokratischen Aushandlungsprozessen fußt – statt auf militärischer Aufrüstung. Ein massiver konventioneller Angriff auf unser Staatsgebiet sei sehr unrealistisch, daher sollte Österreich auch nicht primär auf die militärische Karte, sondern auf die politische setzen. „Ich frage mich, welchen Mehrwert die vielen Militärausgaben für die langfristige Konfliktbearbeitung bieten können. Meines Erachtens würde es mehr Sinn machen, die Kapazitäten auf der Ebene der internationalen Organisationen auszubauen“, so Roithner. Erst kürzlich habe Österreich mit seinem Einsatz für die Aushandlung eines Atomwaffenverbotsvertrages ein positives Beispiel in diese Richtung gesetzt.

Neutralität friedlich ausgestalten

Als „Leuchtturm“ mit Vorbildwirkung für Österreich sieht Roithner den Zivilen Friedensdienst in Deutschland, ein Programm, das internationale Partner langfristig in ihrem Engagement für Dialog, Menschenrechte und Frieden unterstützt. Auch in Österreich diskutiert man solche Entsendungen, im aktuellen Regierungsprogramm ist ein ähnliches Projekt vorgesehen. Hinsichtlich einer zeitgemäßen Ausgestaltung der Neutralität sieht der Forscher jedenfalls noch viel Luft nach oben.

Hintergrund

Mehr Informationen zur immerwährenden Neutralität Österreichs und deren Bedeutung für das Land finden sich unter anderem auf der Website des Parlaments.

www.fachinfos.parlament.gv.at