Media Innovation Lab
Häufige Fragen zum Media Innovation Lab
Entscheidend ist nicht die Rechtsform. Auch Teams oder Einzelpersonen vor einer Unternehmensgründung können, abhängig vom jeweiligen Programm, teilnehmen.
Das Media Innovation Lab richtet sich an Gründer:innen, Projektteams, Medien-Start-ups und bestehende Unternehmen, die neue journalistische Angebote, medientechnologische Lösungen oder innovative Medienprodukte entwickeln.
Gefördert werden können beispielsweise:
- neue journalistische Produkte oder Erzählformen,
- Angebote für bislang schlecht erreichte Zielgruppen,
- technische Werkzeuge für Redaktionen,
- KI- oder Automatisierungslösungen,
- neue Distributionsmodelle,
- Community-Angebote oder
- neue Geschäftsmodelle für Journalismus.
Entscheidend ist, dass das Vorhaben einen nachvollziehbaren Nutzen für den österreichischen Medienmarkt schafft, Innovationspotenzial besitzt und auf eine tragfähige Umsetzung ausgerichtet ist.
Der Inkubator richtet sich an Einzelpersonen, Gründer:innen, Projektteams, Unternehmen in Gründung und bestehende Unternehmen mit einer innovativen Idee für den Medienbereich. Dazu zählen etwa journalistische Produkte, digitale Medienangebote, Media-Tech- oder KI-Lösungen, neue Audio- und Videoformate oder innovative Geschäftsmodelle. Das Vorhaben muss noch nicht marktreif sein: Der Inkubator ist ausdrücklich dafür gedacht, frühe Ideen zu testen, weiterzuentwickeln und auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
Die Auswahl für das Inkubator-Programm erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Teilnahme- und Förderrichtlinien und in mehreren Schritten.
- Formale Prüfung:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbung fristgerecht eingelangt und vollständig ist, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Bewerbungen, diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschieden.
- Fachliche Bewertung:
Anschließend werden die Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien bewertet. Dazu zählen die Nachvollziehbarkeit der Bewerbung, der Innovationsgrad, das Marktpotenzial, Erfahrung und Zusammensetzung des Teams, das Geschäftsmodell sowie die gesellschaftliche und mediale Relevanz des Vorhabens.
- Einheitliche Punktevergabe:
Für die Bewertung verwendet die Wiener Zeitung GmbH eine festgelegte Bewertungsmatrix. Die einzelnen Kriterien werden nach dem Schulnotensystem beurteilt und anschließend in Punkte umgerechnet.
- Reihung und Aufnahmeentscheidung:
Die Bewerbungen werden nach der erreichten Gesamtpunktezahl gereiht. Auf dieser Grundlage entscheidet die Wiener Zeitung GmbH über die Aufnahme in das Programm. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Gefördert werden Vorhaben, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Medienmarktes leisten können und überwiegend in Österreich umgesetzt werden. Dazu zählen etwa neue journalistische Formate, digitale Produkte, technische Infrastrukturen, Tools für Redaktionen sowie neue Distributions- oder Geschäftsmodelle.
Für die Programme gelten die veröffentlichten Teilnahme- beziehungsweise Förderbedingungen. Die Auswahl erfolgt in mehreren Prüfungsschritten.
- Formale Prüfung:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbung fristgerecht und vollständig eingelangt ist und alle geforderten Unterlagen enthält. Dazu gehören Projektbeschreibung, De-minimis-Erklärung (Bestätigung, dass das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren insgesamt höchstens 300.000 Euro an staatlichen Beihilfen erhalten hat), Lebensläufe, Pitch Deck und Video. Fehlende Angaben oder Unterlagen können nachgefordert werden; die Bewerbung kann bei Unvollständigkeit auch ausgeschieden werden.
- Prüfung der Fördervoraussetzungen:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber:innen und das eingereichte Projekt die in den Förderrichtlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören sowohl persönliche Voraussetzungen als auch die Frage, ob das Vorhaben inhaltlich zum Förderzweck des Fellowship-Programms passt.
- Bewertung des Projekts:
Die Projektbeschreibung muss das Vorhaben, die geplante Umsetzung, die Finanzierung und die verfügbaren Ressourcen so nachvollziehbar darstellen, dass eine Beurteilung anhand der Förderrichtlinien möglich ist. Bei Bedarf kann die Förderstelle weitere Unterlagen wie ein Projektkonzept, eine Zielgruppenbeschreibung oder erste inhaltliche Entwürfe anfordern.
- Entscheidung auf Grundlage der Förderrichtlinien:
Die Wiener Zeitung GmbH prüft die eingereichten Projekte auf ihre Eignung und darauf, ob sie den festgelegten Förderbedingungen entsprechen. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung erfolgt durch eine unabhängige, extern besetzte Expert:innenjury. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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