Über die Mediengruppe

Die Mediengruppe Wiener Zeitung (MGWZ) erfüllt unterschiedliche Aufgaben: Wir betreiben ein unabhängiges journalistisches Medium, unterstützen den österreichischen Medienmarkt durch journalistische Praxisprogramme-, Innovations- und Medienkompetenzangebote, betreiben das digitale Amtsblatt der Republik Österreich und bieten darüber hinaus kommerzielle Services an. 

Ein Teil dieser Aufgaben ist gesetzlich festgelegt und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Andere Angebote werden über Kund:innen, Abonnements oder ähnliches finanziert. 

Geschäftsführung

Dr. Simon Kravagna wurde mit 10. August 2026 zum Geschäftsführer und CEO der Mediengruppe Wiener Zeitung bestellt. In dieser Funktion trägt er die Gesamtverantwortung für die operative und strategische Führung des Unternehmens sowie dessen weitere Entwicklung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags. Darüber hinaus ist er Herausgeber des Mediums Wiener Zeitung.

Mediengruppe auf einen Blick

Mediengruppe Wiener Zeitung auf einen Blick 

  • Eigentümerin: Republik Österreich 
  • Mitarbeiter:innen: rund 120 
  • Geschäftsführer & CEO: Dr. Simon Kravagna 
  • Unternehmen: Wiener Zeitung GmbH und Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH 
  • Aufgaben: Journalismus, Medieninnovation, Medienkompetenz, öffentliche Information und digitale Services 
  • Angebote: Wiener Zeitung, Media Hub Austria, EVI, Content Agentur Austria, auftrag.at, auszug.at und wirtschaft.at 
  • Finanzierung: teils öffentlich finanziert, teils privatwirtschaftlich  

Gründung und historischer Zweck 

Die Geschichte der Mediengruppe beginnt mit der Wiener Zeitung. Am 8. August 1703 erschien sie erstmals unter dem Namen Wiennerisches Diarium.  

1780 erhielt sie den Namen Wiener Zeitung. Seit über drei Jahrhunderten begleitet sie die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Österreichs, bis 2023 als gedruckte Tageszeitung. 

Transformation 

Lange Zeit verband die Wiener Zeitung zwei unterschiedliche Aufgaben: journalistische Berichterstattung und die Veröffentlichung amtlicher Informationen.  

Ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells beruhte dabei auf gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“. 2023 wurde dieses Modell grundlegend verändert. Mit dem WZEVI-Gesetz wurden die verpflichtenden entgeltlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt beendet und die Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH neu geregelt.  

Die tägliche Printausgabe der Wiener Zeitung erschien am 30. Juni 2023 zum letzten Mal; das journalistische Medium selbst wurde jedoch nicht eingestellt. 

Die Wiener Zeitung wird als digitales journalistisches Medium weitergeführt.  

Mit dem Media Hub Austria kamen Programme für journalistische Praxisprogramme, Medieninnovation und Medienwissen hinzu. Mit EVI entstand eine digitale Plattform für gesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen. Daneben bestehen kommerzielle Angebote wie die Content Agentur Austria sowie die digitalen Services der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH. 

Die heutige Mediengruppe ist damit das Ergebnis einer langen Entwicklung. 

Die MGWZ heute 

Aus einer 1703 gegründeten Zeitung ist eine Organisation entstanden, die Journalismus, Medienentwicklung, öffentliche Information und digitale Services verbindet. Die Aufgaben haben sich im Lauf der Zeit stark verändert, der Umgang mit Information ist aber seit mehr als 300 Jahren der gemeinsame Kern. 

Als Unternehmen im Eigentum der Republik Österreich unterliegt die Wiener Zeitung GmbH besonderen gesetzlichen Vorgaben, Meldepflichten und Kontrollen. Sie betreffen sowohl die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags als auch den Einsatz öffentlicher Mittel, Vergaben und die Unternehmensführung. 

WZEVI-Gesetz  

Das WZEVI-Gesetz („Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“) regelt die Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH seit 2023 neu. Es verpflichtet die Wiener Zeitung unter anderem zum Betrieb von EVI (evi.gv.at), die zentrale Plattform für rechtsverbindliche und gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen. Zudem definiert das Gesetz die Aufgaben der Wiener Zeitung als unabhängiges Medienangebot (wienerzeitung.at und auf diversen Social Media Kanälen, nach Maßgabe der finanziellen Mittel auch in Print) sowie den Betrieb des Media Hub Austria (mediahub.at) und der Content-Agentur Austria (contentagenturaustria.at/).   

Das gesamte Gesetz kann hier eingesehen werden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012264    

DAWI  

Ein DAWI ist eine „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse”. Darunter fallen Leistungen, die für die Bevölkerung wichtig sind (z. B. öffentlicher Verkehr und eben auch Medienangebote) und die der Staat deshalb besonders fördert oder reguliert. Zusätzlich zu einer gesetzlichen Grundlage braucht es oft einen DAWI-Auftrag, damit öffentliche Finanzierung oder besondere Ausgleichszahlungen nach dem EU-Beihilferecht zulässig und rechtlich abgesichert sind.   

Auch für die Wiener Zeitung GmbH ist klar geregelt, welche öffentlichen Aufgaben finanziert werden dürfen: Eine entsprechende DAWI-Vereinbarung besteht für die Wiener Zeitung (abrufbar unter dawi_vertragwienerzeitung.pdf) und eine weitere für den Media Hub Austria (abrufbar unter dawi_vertrag-media-hub-austria_geschwaerzt.pdf). 

Die Verwendung der dafür vorgesehenen Mittel wird regelmäßig extern von einem dazu entsprechend beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrolliert. Jährlich wird geprüft, welche tatsächlichen Kosten für die Erfüllung der Aufgaben entstanden sind; zusätzlich finden alle drei Jahre umfassendere Zwischenkontrollen statt. Damit wird sichergestellt, dass nur jene Mittel beim Unternehmen verbleiben, die für die vorgesehenen Aufgaben tatsächlich erforderlich sind. Ergibt eine Kontrolle, dass mehr Geld zur Verfügung gestellt wurde als benötigt, muss die Wiener Zeitung GmbH den entsprechenden Betrag an den Bund zurückzahlen. 

Evaluierung  

Laut dem WZEVI-Gesetz muss der Aufsichtsrat der Wiener Zeitung GmbH alle zwei Jahre die Umsetzung des Bundesgesetzes evaluieren und der/dem zuständige:n Bundesminister:in darüber Bericht erstatten, die dann der Bundesregierung den Bericht vorzulegen hat. Der Aufsichtsrat hat ein Konzept zur Evaluierung beschlossen, das hier abzurufen ist: Evaluierungskonzept _ final _ beschlossen 29.04.2025.pdf    

Die erste Evaluierung über den Zeitraum 2023 und 2024 wurde am 27.06.2025 dem Vizekanzler, Herrn Andreas Babler, bzw. dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport vorgelegt und kam zu dem Schluss, dass die Wiener Zeitung GmbH alle im WZEVI-Gesetz verankerten Aufgaben fristgerecht und strukturell vollständig eingerichtet bzw. umgesetzt hat. Die Evaluierung ist hier abrufbar: 250627_Wiener-Zeitung-GmbH_Evaluierungsbericht_gem_WZEVI-Gesetz-1.pdf   

Die nächste Evaluierung findet zum 30.06.2027 statt.    

Medientransparenzgesetz  

Das Medientransparenzgesetz macht nachvollziehbar, wie öffentliche Stellen Mittel für Werbung, Medienkooperationen und Medienförderungen einsetzen. Auch die Wiener Zeitung GmbH unterliegt diesen Meldepflichten und muss entsprechende Werbe- und Medienausgaben bekannt geben. Die gemeldeten Daten werden von der KommAustria geprüft und über die RTR veröffentlicht. Die Informationen können unter https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGMedienliste eingesehen werden. 

Vergaben und statistische Meldepflicht  

Die Wiener Zeitung GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber und unterliegt daher dem Bundesvergaberecht. Je nach Art und Höhe eines Auftrags gelten unterschiedliche Vergabeverfahren. 

Das Bundesvergabegesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Nach § 360 ist die Wiener Zeitung GmbH verpflichtet, bestimmte Vergaben statistisch zu melden. Dafür muss sie jährlich eine Aufstellung der vergebenen Aufträge erstellen. 

Ab bestimmten Schwellenwerten müssen öffentliche Auftraggeber Lieferungen und Dienstleistungen ausschreiben. Eine Ausschreibung ist ein formales Verfahren, bei dem Unternehmen Angebote für eine bestimmte Leistung einreichen können. Der Auftrag wird anschließend nach vorher festgelegten Kriterien vergeben. 

Seit 1. Jänner 2026 liegt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen zentraler öffentlicher Auftraggeber bei 140.000 Euro. Unterhalb dieses Werts sind sogenannte Direktvergaben möglich. Auch dabei müssen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten werden. 

Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017  

Die Wiener Zeitung GmbH und die Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH unterliegen als vom Rechnungshof geprüfte Unternehmen des Bundes dem Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017, der wichtige Regeln und Standards für die Leitung und Überwachung von Unternehmen des Bundes festlegt und dabei deren besondere Aufgaben und gemeinwirtschaftliche Verantwortung für die Allgemeinheit berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Regeln wird alle fünf Jahre durch eine externe Institution überprüft. Zusätzlich wird jährlich der Corporate Governance-Bericht auf https://www.mediengruppewienerzeitung.at/impressum/ veröffentlicht.  

Für die gesetzlichen Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH sieht das WZEVI-Gesetz eine Ausgleichsleistung des Bundes vor. 

Grundsätzlich sind dafür jährlich vorgesehen: 

Aufgabenbereich 

Reguläre jährliche Ausgleichsleistung 

Wiener Zeitung 

7,5 Mio. Euro 

Media Hub Austria 

6 Mio. Euro 

EVI 

3 Mio. Euro 

Gesamt 

16,5 Mio. Euro 

Für die Jahre 2025 und 2026 wurde diese Finanzierung im Zuge der Budgetkonsolidierung befristet reduziert: 

Aufgabenbereich 

2025/2026 (jeweils) 

Wiener Zeitung 

5 Mio. Euro 

Media Hub Austria 

3,5 Mio. Euro 

EVI 

3 Mio. Euro 

Gesamt 

11,5 Mio. Euro 

Die gesetzlichen Aufgaben müssen auch trotz der Kürzung weiterhin erfüllt werden. Die fehlenden Mittel muss die Wiener Zeitung GmbH daher aus ihrem eigenen Vermögen finanzieren. 

Nach aktueller Rechtslage gilt die Kürzung nur bis Ende 2026. 

Zur Klarstellung: Die 11,5 Mio. Euro sind nicht das Budget der Wiener Zeitung als journalistisches Medium, sondern die Mittel für mehrere klar voneinander getrennte gesetzliche Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH, die Wiener Zeitung, den Media Hub Austria und EVI. Auch die kommerziellen Angebote der Mediengruppe werden davon getrennt dargestellt. 

Öffentliche Finanzierung verpflichtet nicht nur dazu, nachvollziehbar zu machen, wofür Geld ausgegeben wird, sondern auch, was mit diesen Leistungen erreicht wird. 

Deshalb entwickelt die Mediengruppe ihre Wirkungsmessung laufend weiter. 

Je nach Angebot können unterschiedliche Kriterien sinnvoll sein: 

  • erreichte Zielgruppen, 
  • Nutzung und Reichweite, 
  • Qualität der Nutzung, 
  • Teilnahme und Interaktion, 
  • Lern- oder Kompetenzzuwachs, 
  • qualitative Rückmeldungen, 
  • Weiterentwicklung geförderter Projekte, 
  • Wissenstransfer in den österreichischen Medienmarkt oder 
  • konkrete Nutzung öffentlicher Informationsangebote. 

Nicht jedes Angebot lässt sich sinnvoll an mit derselben Kennzahl messen. 

Bei einem journalistischen Medium ist beispielsweise die Zahl der Seitenaufrufe allein kein ausreichender Wirkungsindikator. Bei einem Praxisprogramm sind wiederum Anzahl und Qualität der Praxisplätze, erworbene Kompetenzen und weitere berufliche Entwicklung aussagekräftiger. 

Die Mediengruppe Wiener Zeitung verfügt über mehrere Beiräte, Gremien und Interessenvertretungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Einige davon sind gesetzlich vorgesehen, andere unterstützen einzelne Programme oder Bereiche beratend. Wichtig ist dabei die klare Rollenverteilung: Beratende Gremien treffen keine redaktionellen oder operativen Entscheidungen, sofern ihnen diese Aufgabe nicht ausdrücklich übertragen ist. 

  • Wissenschaftlicher Beirat der Wiener Zeitung:
    Der Wissenschaftliche Beirat ist im WZEVI-Gesetz vorgesehen und unterstützt die Redaktion bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags. Er berät insbesondere zu Fragen der journalistischen Qualität und soll dazu beitragen, die Arbeit der Wiener Zeitung auf international konkurrenzfähigem Niveau weiterzuentwickeln. Redaktionelle Entscheidungen trifft der Beirat nicht.
    Er besteht aus fünf fachkundigen Personen, die von dem/der zuständigen Bundesminister:in für zwei Jahre bestellt werden; eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Personen, die aktuell ein politisches Amt ausüben oder dies in den vergangenen vier Jahren getan haben, dürfen dem Beirat nicht angehören.
    Mitglieder bis 2028: Valerie De Icco-Streibel, BSc, MA; Prof. Dr. Alexandra Borchardt; Mag. Tim Dombrowski; Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó; Mag. Gerlinde Hinterleitner.
    Die Beiratsordnung ist öffentlich einsehbar. 
  • Praxisprogramme-Beirat:
    Auch der Beirat für die Praxisprogramme ist gesetzlich vorgesehen. Ihm gehört jeweils eine Vertretung der Kooperationspartner sowie je eine entsandte Person der WZ-Redaktion und der Wiener Zeitung GmbH an. Der Beirat begleitet insbesondere die strategische und inhaltliche Weiterentwicklung des 360° Journalist:innen Traineeships und spricht Empfehlungen aus. Seine Aufgaben und Arbeitsweise sind in einer öffentlich zugänglichen Geschäftsordnung geregelt. 
  • Aufsichtsrat:
    Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und befasst sich mit wesentlichen Unternehmensentscheidungen. Die Kapitalvertreter:innen werden von der Eigentümerin, der Republik Österreich, bestellt. Zusätzlich entsendet der Betriebsrat Arbeitnehmervertreter:innen.
    Mitglieder: Mag. Maria Maltschnig (Vorsitzende), Dr. Peter Plener, Dr. Christian Rainer, Eva Weissenberger, MA, Shilten Joseph Palathunkal, MSc, EMBA.
    Vom Betriebsrat entsandt: Mag. Ina Weber-Janes, Mag. Eva Stanzl und Katharina Hahn, MA. 
  • Redaktionsbeirat:
    Der Redaktionsbeirat ist im Redaktionsstatut der Wiener Zeitung vorgesehen und dient insbesondere dem Schutz der journalistischen Unabhängigkeit. Er wird bei wichtigen redaktionellen Fragen eingebunden und kann als Beratungs- und Vermittlungsorgan zwischen Redaktion, Chefredaktion, Geschäftsführung und Eigentümerin tätig werden. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
     
  •  Betriebsrat:
    Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem Unternehmen und wirkt im Rahmen seiner gesetzlichen Rechte bei betrieblichen und arbeitsrechtlichen Fragen mit. Für die Wiener Zeitung GmbH und die Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH besteht derselbe Betriebsrat. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt.
    Mitglieder: Mag. Ina Weber-Janes, Mag. Eva Stanzl, Katharina Hahn. 
  • Behindertenvertrauensperson:
    Zusätzlich gibt es für beide Gesellschaften eine Behindertenvertrauensperson. Sie vertritt die Interessen begünstigter behinderter Arbeitnehmer:innen, berät in behinderungsrelevanten Fragen und achtet auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.  
  • Program Board von re:think media:
    Seit 2026 begleitet ein Program Board die Programmplanung von re:think media. Es bringt zusätzliche Perspektiven in die Themen- und Formatentwicklung ein und berät das verantwortliche Team. Die finale Entscheidung über Programm, Themen und Speaker:innen liegt bei re:think media. 2026 setzt sich das Board aus Vertreter:innen der WZ-Chefredaktion, Strategy & Growth, des Media Hub Austria und der Zielgruppe zusammen. Perspektivisch soll das Board stärker mit externen Expert:innen besetzt werden. 
  • Auswahl und fachliche Bewertung im Media Innovation Lab:
    Für Inkubator und Fellowship gelten jeweils veröffentlichte Richtlinien mit definierten Teilnahme-, Förder- und Auswahlkriterien. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Programm.
    Beim Inkubator werden Bewerbungen zunächst formal geprüft und anschließend anhand festgelegter Kriterien wie Innovationsgrad, Marktpotenzial, Team, Geschäftsmodell sowie Relevanz und Wirkung bewertet. Dafür wird eine einheitliche Bewertungsmatrix verwendet; die Bewerbungen werden nach den erreichten Punkten gereiht. Über die Aufnahme entscheidet die Wiener Zeitung GmbH. Beim Fellowship werden die Bewerbungen zunächst auf Vollständigkeit und formale Voraussetzungen geprüft und anschließend anhand der veröffentlichten Förderbedingungen auf ihre Eignung beurteilt. Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige, externe Jury. 

Wir veröffentlichen beziehungsweise verlinken hier zentrale Grundlagen unserer Arbeit: 

Gesetzliche Grundlagen 

  • WZEVI-Gesetz 
  • relevante Änderungen des WZEVI-Gesetzes 
  • DAWI-Betrauung Wiener Zeitung 
  • DAWI-Betrauung Media Hub Austria 

Wiener Zeitung 

  • Redaktionsstatut 
  • KI-Richtlinie 
  • Redaktionelle Leitlinien 
  • Journalism Trust Initiative / JTI-Transparenzbericht 
  • Ordnung des Wissenschaftlichen Beirats 

Media Hub Austria 

  • Geschäftsordnung des Praxisprogramme-Beirats 
  • aktuelle Förderbedingungen des Media Innovation Lab 
  • Auswahl- und Teilnahmebedingungen der Programme 

Unternehmensführung und Kontrolle 

  • Corporate-Governance-Berichte 
  • gesetzliche Evaluierungsberichte 
  • Evaluierungskonzept 
  • veröffentlichte Rechnungshofberichte und Stellungnahmen 
  • Medientransparenzmeldungen 

Wirtschaftliche Transparenz 

  • veröffentlichte Umsätze der Content Agentur Austria 
  • weitere gesetzlich vorgesehene Unternehmensveröffentlichungen 

ISO 27001 Zertifizierung 

  • Die Mediengruppe arbeitet in definierten Bereichen nach dem internationalen Informationssicherheitsstandard ISO 27001. 
  • Dabei geht es nicht nur um IT-Sicherheit, sondern um den systematischen Schutz von Informationen, Zugriffsrechten, Prozessen und Daten. 
  • Der zertifizierte Anwendungsbereich umfasst insbesondere zentrale digitale Plattformen der Mediengruppe. 

Häufige Fragen zur MGWZ

Die Mediengruppe Wiener Zeitung steht im Eigentum der Republik Österreich. Damit verbunden sind besondere Anforderungen an Transparenz, Kontrolle und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Kontrolle erfolgt auf mehreren Ebenen: 

  • Aufsichtsrat:
    Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und befasst sich mit wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens. Neben den von der Eigentümerin bestellten Mitgliedern gehören ihm auch Arbeitnehmervertreter:innen an.
    Aktuelle Mitglieder des Aufsichtsrats: Mag. Maria Maltschnig (Vorsitzende), Dr. Peter Plener, Dr. Christian Rainer, Eva Weissenberger, MA, Shilten Joseph Palathunkal, MSc, EMBA.
    Vom Betriebsrat entsandt: Mag. Ina Weber-Janes, Mag. Eva Stanzl und Katharina Hahn, MA. 
  • Eigentümerin:
    Die Wiener Zeitung GmbH steht zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. Die Eigentümerfunktion ist jedoch klar von der redaktionellen Verantwortung der Wiener Zeitung getrennt. Die Eigentümerin kann keine einzelnen journalistischen Inhalte, Themen oder Bewertungen vorgeben. 
  • Rechnungshof:
    Als Unternehmen des Bundes kann die Wiener Zeitung GmbH vom Rechnungshof geprüft werden. Prüfberichte, Empfehlungen sowie der jeweilige Stand ihrer Umsetzung werden auf dieser Transparenzseite nachvollziehbar dokumentiert und verlinkt. 
  • Regelmäßige Evaluierung nach dem WZEVI-Gesetz:
    Das WZEVI-Gesetz sieht eine regelmäßige Evaluierung der gesetzlichen Aufgaben vor. Die erste Evaluierung umfasste die Jahre 2023 und 2024 und prüfte, ob die mit der Neuausrichtung verbundenen Aufgaben eingerichtet und umgesetzt wurden. Die nächste gesetzlich vorgesehene Evaluierung erfolgt 2027. 
  • Kontrolle der öffentlichen Finanzierung:
    Die Finanzierung der Wiener Zeitung und des Media Hub Austria unterliegt zusätzlich den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Dafür ist jeweils klar festgelegt, welche öffentlichen Aufgaben finanziert werden dürfen und in welchem Umfang. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen werden die tatsächlichen Kosten dieser Leistungen überprüft. Die öffentliche Finanzierung darf nicht höher sein als jene Kosten, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben notwendig sind. So wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und keine Überfinanzierung entsteht. 

Compliance bedeutet, dass gesetzliche Vorschriften, interne Regeln und verbindliche externe Standards eingehalten werden. 

Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu: 

  • Korruptionsprävention, 
  • Interessenkonflikten, 
  • Geschenken und Einladungen, 
  • Nebenbeschäftigungen, 
  • Whistleblowing, 
  • Datenschutz und Informationssicherheit, 
  • geistigem Eigentum sowie 
  • journalistischen und redaktionellen Regeln. 

Aufgrund der Eigentümerstruktur gelten für Mitarbeiter:innen der Wiener Zeitung GmbH besondere Regeln zur Korruptionsprävention. 

Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig zu diesen Themen geschult. Bei Fragen steht ihnen eine Compliance-Stelle im Unternehmen zur Verfügung. 

Die Mediengruppe soll dort einen Beitrag leisten, wo Zusammenarbeit, Infrastruktur, Wissen oder zusätzliche Angebote dem gesamten Medienmarkt zugutekommen können. 

Das zeigt sich in mehreren Bereichen: 

  • Praxiswissen in die Redaktionen:
    Mit dem 360° Journalist:innen Traineeship werden angehende Journalist:innen praxisnah weitergebildet. Die Trainees arbeiten jeweils in mehreren österreichischen Partnerredaktionen, bringen dort ihre Perspektiven und Kompetenzen ein und lernen gleichzeitig unterschiedliche Medienhäuser und Arbeitsweisen kennen. 
  • Innovation und neue Medienangebote:
    Das Media Innovation Lab unterstützt Gründer:innen, Start-ups und bestehende Medienunternehmen dabei, neue journalistische Produkte, Technologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu testen. Mit Inkubator und Fellowship stehen Programme für unterschiedliche Entwicklungsphasen zur Verfügung. 
  • Wissen und Medienkompetenz:
    Das Zentrum für Medienwissen bündelt Forschung, Know-how und praktische Erfahrungen und macht dieses Wissen für Medienschaffende nutzbar. Statt bestehende Medienkompetenzangebote zu duplizieren, arbeitet es bewusst mit Journalist:innen, Creator:innen, Forschung, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen zusammen und nutzt vorhandene Reichweiten und Strukturen. 
  • Austausch innerhalb der Branche:
    Mit re:think media schafft der Media Hub Austria Raum für Austausch zwischen Journalist:innen, Medienhäusern, Gründer:innen und Expert:innen. Themen, Erfahrungen und Erkenntnisse aus unterschiedlichen Teilen des Medienmarktes werden zusammengebracht und weitergegeben. 
  • Kooperation statt Abschottung:
    Auch die Wiener Zeitung selbst arbeitet mit anderen österreichischen Medien und Organisationen an Formaten und Projekten. Der Anspruch ist, Ressourcen, Wissen und Reichweite dort zu teilen, wo gemeinsame Angebote einen größeren Nutzen schaffen als Lösungen eines einzelnen Medienhauses. 
  • Neue Zugänge zu Qualitätsjournalismus:
    Die Wiener Zeitung konzentriert sich unter anderem auf Menschen, die von klassischen journalistischen Angeboten nur eingeschränkt erreicht werden. Damit soll sie den bestehenden Medienmarkt ergänzen und zusätzliche Zugänge zu Qualitätsjournalismus schaffen. 
  • Infrastruktur und öffentliche Informationen:
    Mit EVI betreibt die Mediengruppe eine zentrale digitale Infrastruktur für amtliche und rechtlich relevante Veröffentlichungen. Die privatwirtschaftlichen Angebote wiederum erleichtern Unternehmen und Organisationen den Zugang zu Ausschreibungen, Registern und Wirtschaftsinformationen. 

Der gemeinsame Gedanke dahinter ist: Vorhandene Strukturen stärken, zusätzliche Möglichkeiten schaffen und Wissen, Infrastruktur und Ressourcen dort einsetzen, wo daraus ein Mehrwert über die Mediengruppe selbst hinaus entsteht. 

Noch Fragen?

Transparenz bedeutet für uns nicht nur, Dokumente online zu stellen, sondern Zusammenhänge verständlich zu erklären. 

Wenn auf dieser Seite eine Information fehlt, eine Formulierung unklar ist oder weiterführende Unterlagen benötigt werden, freuen wir uns über Hinweise und Fragen. 

Fragen & Hinweise: presse@wienerzeitung.at