EVI – das digitale Amtsblatt der Republik
Häufige Fragen zu EVI
EVI wurde geschaffen, um amtliche und gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen digital an einem zentralen Ort zugänglich zu machen. Statt Informationen über unterschiedliche und teilweise analoge Wege zu veröffentlichen, gibt es mit EVI eine zentrale Plattform des Bundes.
Für Bürger:innen bedeutet das: Relevante Informationen können einfacher gefunden, kostenlos abgerufen und gezielt durchsucht werden. Behörden, Unternehmen und Institutionen profitieren gleichzeitig von standardisierten digitalen Abläufen, sicherer Übermittlung und einer zentralen Archivierung.
EVI schafft damit mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu öffentlichen Informationen und stellt eine zeitgemäße digitale Infrastruktur für gesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen bereit.
Mit EVI wurde dafür eine digitale Infrastruktur geschaffen. Damit sollen relevante Informationen leichter auffindbar, digital durchsuchbar und unabhängig vom Kauf einer Zeitung zugänglich sein.
Auf evi.gv.at veröffentlichen Stellen, die gesetzlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind, bestimmte Informationen öffentlich bekannt zu machen. Dazu gehören insbesondere Behörden, Gerichte, Unternehmen und andere Institutionen.
Öffentliche Stellen können darüber hinaus auch freiwillige Informationen veröffentlichen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Veröffentlichungen werden über geregelte Verfahren eingebracht. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist grundsätzlich die jeweils veröffentlichende Stelle verantwortlich.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Veröffentlichung ist grundsätzlich jene Stelle verantwortlich, die diese Veröffentlichung einbringt.
Die Wiener Zeitung GmbH stellt die Plattform und die dafür vorgesehenen Prozesse zur Verfügung.
Nein.
Welche Informationen verpflichtend über EVI veröffentlicht werden, ergibt sich aus gesetzlichen Grundlagen.
Neue Register oder zusätzliche Daten können nur integriert werden, wenn dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder eine öffentliche Stelle ihre Informationen im Rahmen einer zulässigen Kooperation zur Verfügung stellt.
Noch Fragen?
Transparenz bedeutet für uns nicht nur, Dokumente online zu stellen, sondern Zusammenhänge verständlich zu erklären.
Wenn auf dieser Seite eine Information fehlt, eine Formulierung unklar ist oder weiterführende Unterlagen benötigt werden, freuen wir uns über Hinweise und Fragen.
Fragen & Hinweise: presse@wienerzeitung.at